Kunstwerk in der Kanzlei von Rechtsanwältin Grosse in Berlin-Schöneberg

Familienrecht

Ich bin seit 1979 Rechtsanwältin und seit 1998 zugleich Fachanwältin für Familienrecht.
In allen mit Trennungen und Ehescheidungen verbundenen Regelungen bin ich Ihnen eine kompetente und erfahrene Ansprechpartnerin auch für schwieriege Unterhaltsberechnungen und die Ermittlung sowie Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen.
Zudem habe ich aufgrund langjähriger Beratertätigkeit eine reichhaltige Erfahrung im Bereich binationaler Ehen und auch interkultureller Familienkonflikte.

Regelungsbereiche bei Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten


  • Unterhaltsansprüche (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt)
  • Vermögensauseinandersetzung innerhalb des Güterrechts
  • vermögensrechtliche Ansprüche außerhalb des Güterrechts
  • Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • dem Wohl der Kinder entsprechende Umgangsregelungen
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften und der Lebenspartnerschaften

Scheidung online


Bei einer einvernehmlichen Scheidung haben Sie die Möglichkeit, über "Scheidung Online" das  Antragsformular auszufüllen, damit das Scheidungsverfahren direkt und effizient eingeleitet wird.
In Deutschland muss der Scheidungsantrag von einem zugelassenen Rechtsanwalt bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es ausreichend, wenn nur einer der Ehepartner einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin beauftragt, der/die den Scheidungsantrag stellt. Damit können die Kosten für einen weiteren Rechtsanwalt eingespart werden.

Es ist allerdings dringend ratsam, zuvor eine umfassende Beratung über alle Folgen der Ehescheidung in Anspruch zu nehmen. Vor allem die Wahl des richtigen Zeitpunktes ist für die Einreichung des Scheidungsantrages und die damit verbundenen Folgen von großer Wichtigkeit.

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